Wir hatten letzten Sonntag mal wieder eine Abstimmung, und ihr könntet euch gefragt haben, warum ich dazu nichts geschrieben habe. Deshalb Klartext: ich habe nichts geschrieben, weil ich zu müde war. Politikmüde. Aber Politikmüdigkeit ist das eine Ding, das man sich nun mal nicht erlauben kann, denn damit rechnen sie: sie wollen uns erschöpfen, bis wir nicht mehr gegen ihre Flut von Initiativen ankommen. „Sie“, das ist die SVP, die schweizerische Volkspartei, die die Stimme des Volks nur dann respektieren kann, wenn sie der ihrigen entspricht.
Direkte Demokratie ist eine der grössten Errungenschaften unseres Landes. Ich bin nicht nur stolz darauf, ich bin auch extrem dankbar dafür. In keinem anderen Land hat das Volk so viel Einfluss auf das politische Geschehen wie in der Schweiz. Und wenn mir jetzt wieder jemand damit kommen will, das sei alles nur Schein, und in Wirklichkeit haben unsere Stimmen gar kein Gewicht, dann kann ich nur lachen. Ohne direkte Demokratie wären unsere Bundesbahnen privat, und die Schweiz ein Teil der EU.
Aber wie Onkel Ben – der von Spider-Man, nicht der vom Reis – schon sagte, mit grosser Macht kommt grosse Verantwortung. Einerseits, und ich kann das nicht oft genug sagen, ist es nicht nur unser Recht, abzustimmen, sondern unsere demokratische Pflicht. Ich werde nie verstehen, warum die Stimmbeteiligung so niedrig ist. Aber gut. Andererseits, und darüber müssen wir jetzt einfach sprechen, haben wir, die wir ein so mächtiges Instrument wie das Initiativrecht bekommen haben, auch gewissenhaft damit umgehen. Insbesondere sollten frivole Initiativen unterlassen werden. Insbesondere müssten sich auch politische Parteien fragen, warum sie zur Volksinitiative greifen, wenn sie doch auch einfach eine parlamentarische Eingabe machen könnten.
Aber wir wissen, wer das ist und warum das passiert: wenn man im Parlament keine Mehrheit findet, dann versucht man mal wieder, die Bevölkerung für politische Machenschaften zu missbrauchen.

Ja, Moment. Wie kann eine Initiative missbräuchlich sein?
Das ist sie natürlich im rechtlichen Sinne nicht. Aber es gibt immer noch die Unterscheidung zwischen den Buchstaben des Gesetzes und dessen Geist, also dem effektiven Schriftstück und der Idee, die Ersteres widerspiegeln soll. Und, wie auch in der Wissenschaft, müssen wir uns beim Gesetz vor Augen halten, dass wir, nur weil wir können/dürfen, trotzdem nicht zwingend müssen. Soll heissen, nur weil ich, rein theoretisch und gestützt auf die Verfassung, schon morgen anfangen könnte, Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln, in dem ich fordere, dass in der Verfassung festgehalten werden muss, dass jeder Mensch das Recht auf ein Paar schwarze Socken hat. Wenn er/sie sich keine Socken leisten kann, muss der Bund ihm diese zur Verfügung stellen.
Klingt ein bisschen komisch, oder? Aber vielleicht könnte ich das ja ganz gut argumentieren, so mit Leuten, die unter dem Existenzminimum leben und sich keine Socken leisten können. Und dieser Antrag widerspricht per se keinem bereits existierenden Gesetzes- oder Verfassungsartikel. Wenn ich daher die Unterschriften zusammenbringe, dann würde damit der Prozess angestossen, der im Endeffekt zu einer Abstimmung führt.
Wie läuft das eigentlich so bei einer Initiative?
Erstens ist es sicher wichtig zu wissen, dass man auf Bundesebene keine Gesetze anstossen oder ändern kann, sondern ausschliesslich die Verfassung. Eine Initiative auf Teilrevision der Bundesverfassung ändert also einen bestehenden Artikel der Bundesverfassung, oder schlägt einen neuen vor. Die Initiative muss sich auf ein einziges Thema beziehen – wir sind hier nicht in den USA – und muss einen unmissverständlichen Titel haben, sonst wird dieser von der Bundeskanzlei angepasst. Die Initiative kann eine allgemeine Anregung sein, die nur in groben Zügen umrissen wird und sich nicht auf einen spezifischen Artikel bezieht, oder aber ein ausgearbeiteter Entwurf, der einen spezifischen Artikel betrifft und bereits ausformuliert ist.
Eine erste Eingabe erfolgt sogleich bei der Bundeskanzlei, die den Text und die Unterschriften des Initiativ-Kommittees prüft. Unter anderem (und nachdem die Selbstbestimmungsinitiative abgeschmettert wurde, auch weiterhin) darf zwingendes Völkerrecht nicht verletzt werden. Freundlicherweise übersetzt die Bundeskanzlei das Dokument dann auch gleich in die fehlenden Landessprachen. Sobald man das okay bekommt, geht es um die Wurst: in den nächsten 18 Monaten müssen 100’000 gültige Unterschriften gesammelt werden, die das Vorhaben unterstützen. Die Unterschriften werden von den Einwohnerkontrollen der Gemeinden auf Gültigkeit geprüft, danach werden sie wiederum der Bundeskanzlei zugestellt. Ist alles rechtens, erfolgt nun im Bundesblatt die Bekanntmachung des Zustandekommens der Initiative.
An dieser Stelle haben nun auch Bundesrat und Parlament die Möglichkeit, sich mit der Initiative zu befassen. Der Bundesrat hat jetzt ein Jahr lang Zeit, sich die Initiative anzusehen. Er hat dabei die Gelegenheit, einen Gegenvorschlag zu verfassen, was die Frist um ein weiteres halbes Jahr verlängert. An deren Ende erfolgt die Bundesrätliche Botschaft zur Initiative.
Jetzt kommt endlich auch das Parlament zum Zug. Wenn kein Gegenvorschlagt vorliegt, müssen die beiden Kammern (National- und Ständerat) innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Eingabe der Initiative zu einem Entscheid gelangen, bei Gegenvorschlag innerhalb von dreieinhalb Jahren. Entweder:
- Das Parlament stimmt der Initiative zu
- Ohne Gegenvorschlag
- Mit direktem Gegenvorschlag in Form eines Verfassungsentwurfs. In diesem Fall steht auf dem Stimmzettel dann die Stichfrage, welche Lösung vom Abstimmenden bevorzugt wird.
- Das Parlament lehnt ab
- Ohne Gegenvorschlag
- Mit direktem Gegenvorschlag analog oben
- Mit indirektem Gegenvorschlag in Form einer Gesetzesvorlage
Das Parlament bestimmt aber nicht. Die Aussagen desselben sind lediglich als Empfehlungen zu werten, denn das letzte Wort haben wir: das Volk. Und zwar spätestens zehn Monate nach dem Beschluss des Parlaments.
Bei der Abstimmung braucht eine Volksinitiative dann nicht nur das Volksmehr (mehr als 50% der Stimmen), sondern auch ein Ständemehr (mindestens zwölf von 23 Kantonen). Ja, es sind durchaus schon Initiativen am Ständemehr gescheitert, nachdem sie das Volksmehr erreicht hatten; unsere Landbevölkerung steht dem Fortschritt schon sehr lange erfolgreich im Weg. Andererseits konnten wir gerade vor zwei Jahren eine Vorlage durch das Volksmehr gerade noch verhindern, nachdem das Ständemehr bereits erreicht war. Einfach, weil die Städte mehr Leute sind.

Fazit: So eine Initiative ist eine grosse Sache, die gerne mal sechs Jahre in Anspruch nimmt und durch unzählige Hände geht. Also wär’s cool wenn’s wenigstens wichtig wäre.
Was, wenn die Legislative (das Parlament) selbst ein Gesetz erlassen will?
Wir haben ja eigentlich ein Parlament gewählt. Also, mehrere. Hier in der Stadt Zürich haben wir ein städtisches Parlament, den Gemeinderat, dem der Stadtrat als Exekutive gegenübersteht. Im Kanton gibt es analog den Kantonsrat (Legislative) und den Regierungsrat (Exekutive). Auf Bundesebene sind es die oben erwähnten beiden Kammern und der Bundesrat. Wozu haben wir eigentlich diese Parlamente? Nun, damit wir uns nicht die ganze Zeit die Gesetze unserer Gemeinde / unseres Kantons / unseres Landes selber lismen müssen. Die Legislative, also das gesetzgebende Organ einer administrativen Einheit ist dazu da, Gesetze zu erlassen. Dies kann folgendermassen geschehen:
- Hat in einem Bereich das Parlament die Autorität, kann es mittels Motion die Regierung beauftragen, in einem Thema tätig zu werden. Eine Motion muss im entsprechenden Parlament eine Mehrheit finden.
- Handelt es sich um einen Bereich, der der Regierung selbst untersteht, kann stattdessen ein Postulat eingereicht werden. Dies ist dann lediglich eine Prüfung, ob ein Sachbestand ein Gesetz oder eine Gesetzesänderung verlangt.
- Es besteht ebenfalls die Möglichkeit der parlamentarischen Initiative, die aber als eher drastische Massnahme gilt. Diese geht nämlich mit einem Gesetzesvorschlag vollständig an der Exekutive vorbei und erlaubt es dem Parlament, ohne deren Einfluss gesetzgeberisch tätig zu werden.
Was ist also der Nachteil der parlamentarischen Erarbeitung von Gesetzen gegenüber der Volksinitiative? Richtig: man braucht eine parlamentarische Mehrheit, auf Bundesebene gleich von beiden Kammern.
Und wenn man die nicht kriegt?
Ja, da wären wir jetzt wieder bei der SVP. Diese hat nämlich ihre liebe Mühe, im Parlament eine Mehrheit zu bekommen für ihre fremdenfeindlichen, hetzerischen Vorstösse. Im Parlament sitzen Leute, die sich von der Angstrethorik der SVP nicht ins Bockshorn jagen lassen. Richtigen Schrecken vor den braunen Menschen kann man nur direkt den Bauern einjagen, denen da aus Chuebumswil, die noch nie eine Burka gesehen haben. Weil, seien wir ehrlich, die einzigen Burkas, die ich je gesehen habe, waren an der Bahnhofstrasse in den Juweliergeschäften, in Genève im Hotel Noga Hilton, und in Ägypten. Und ich wohne in der Stadt Zürich.
In den letzten Jahren ging es Schlag auf Schlag. Die Minarett-Initiative, die Ausschaffungsinitiative, die Masseineinwanderungsinitiative: jedes Mal geht es um die bösen AusländerInnen, jede dieser Initiative wurde angenommen, wenn auch zum Teil mehr als knapp (50,3% für die MEI). Jede dieser Kampagnen wurde von einem Plakat in Nazi-erprobten schwarz/weiss/rot begleitet, immer empfahlen der Bundesrat und das Parlament die Ablehnung. In kurz: da diese Vorlagen im Parlament nicht weit gekommen wären, verängstigte man die StimmbürgerInnnen mit Nazi-Taktiken, um Politik zu machen, ohne sich mit den lästigen gewählten Instanzen abmühen zu müssen.
Und jedes Mal geht es um Themen, die die Demokratie in den Grundfesten erschüttern. Die Durchsetzungsinitiative versuchte, die Kompetenz der Judikative und damit die Gewaltentrennung auszuhebeln. Die Minarett-Initiative tritt die Religionsfreiheit mit Füssen, und das wegen vier Minaretten. Schweizweit. Bei der Abstimmung vom letzten Sonntag ging es um nichts weniger als die Anerkennung der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Zermürbungstaktik
Alle paar Monate, mindestens einmal pro Jahr, versucht die SVP, unsere Demokratie zu zerstören. Wir kriegen die volle Breitseite ab. Das macht müde. Und damit rechnen sie, mit unserer Müdigkeit. Denn alle paar Monate müssen wir auf die Barrikaden, reden uns den Mund fusselig, und kämpfen um unser Land, unsere Ideale, unser Leben. Nicht eine Sekunde Frieden gönnen sie uns: bereits im Abstimmungsstudio bei SRF, als die Hochrechnungen eine Niederlage voraussagten, drohten sie uns mit dem nächsten Vorstoss. Die Begrenzungsinitiative ist zurzeit beim Bundesrat hängig. Was man da begrenzen will, können wir uns alle vorstellen.
Ich verstehe alle, die müde sind. Ich bin verdammt müde. Aber sie lassen uns keinen Frieden und wir können nicht aufgeben. Wer weiss, vielleicht bekommen sie für den Missbrauchs unseres wichtigsten demokratischen Mittels irgendwann die Quittung. Vielleicht haben irgendwann genug Leute die dauernde Hetze satt. Aber bis dahin müssen wir ihnen die Stirn bieten.
Es geht, wie immer, um alles.
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